Unser Ehrenkodex

Der Ehrenkodex beruht sich auf die "Konvention über die Rechte des Kindes" und wurde von der Unicef verfasst. 
am 20.11.1989 ist die Konvention in Kraft getreten und hat bis heute gültigkeit. 

Die Unversehrtheit, die Sicherheit und der Gewaltfreie Raum steht für die Wikingerschwimmschule an erster Stelle! 
Egal ob Kind, Jugendliche oder Erwachsene.
 
Jedes Kind, Jeder Jugendliche und jeder erwachsene soll sich Vor, Während und Nach dem Schwimmkurs rundum wohl und gut umsorgt fühlen. 
Wir stehen für Menschlichkeit, Professionalität und Transparenz. Ein stetiger Austausch zwischen den Kindern/jugendlichen und Deren Eltern, ebenso mit den Erwachsenen direkt, ist uns sehr wichtig und wird ernst genommen. 
Die Unicef Konvention unterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes unserer Kinder und ist ein sehr großes Anliegen der Wikingerschwimmschule.  

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